Ablauf der Therapie

Anmeldung

Wenn Sie eine Psychotherapie in Erwägung ziehen, bitten ich Sie, in jedem Fall vorab telefonisch Kontakt aufzunehmen unter der Rufnummer:

07032-2299657

Da während laufender Behandlungen das Telefon nicht besetzt ist, erreichen Sie mich direkt zur Telefonsprechzeit, die Sie dem Ansagetext des Praxisanrufbeantworters entnehmen können. Sie haben darüber hinaus auch die Möglichkeit, mir auf Band eine Nachricht zu hinterlassen.
Sie erhalten dann baldmöglichst einen Termin für ein Erstgespräch, das in der Regel 25-50 Minuten dauert. Ich biete auch regelmäßig Sprechstundentermine zu einer ersten Kontaktaufnahme sowie diagnostischen Einschätzung und Indikationsstellung an, damit Ihnen nicht allzu lange Wartezeiten entstehen.
Bei diesem ersten Kennenlernen können Sie Ihr Problem bzw. Ihr Anliegen schildern und erhalten eine erste Einschätzung, ob und wenn ja, welche Art von Psychotherapie ratsam ist und die größten Erfolgsaussichten hat (ggfs. geben wir selbstverständlich auch eine Empfehlung für sonstige Therapie-und Hilfsangebote). Sie bekommen zudem Informationen über den konkreten inhaltlichen und formalen Ablauf einer psychotherapeutischen Behandlung.

Schweigepflicht

Psychotherapie ist ein äußerst sensibler Bereich, in dem es um sehr persönliche Belange und Themen geht. Alle Inhalte der Psychotherapie unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht und es werden  keine persönlichen Informationen an Dritte weiter gegeben.

Vorgespräch, Probatorische Sitzung

Bevor eine Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse beantragt wird, finden in der Regel ein (bis drei) Sprechstundentermine zur diagnostischen Einschätzung und Indikationsstellung sowie 2-4 probatorische Sitzungen („Vorgespräche“) statt. Im Rahmen dieser Vorgespräche haben Sie die Möglichkeit, Ihre Psychotherapeutin besser kennen zu lernen und zu entscheiden, ob Sie sich bei Ihr verstanden und gut aufgehoben fühlen. Sie sollten das Gefühl haben, sich auch mit sehr vertraulichen Themen an sie wenden zu können und sich auf den therapeutischen Prozess mit ihr einlassen zu wollen. Da der Erfolg einer Psychotherapie auch wesentlich von der „therapeutischen Beziehung“, also dem Kontakt zwischen Patient und Therapeut abhängt, ist dieser Punkt von besonderer Wichtigkeit. Sollten Sie den Eindruck haben, dass zwischen Ihnen und der Therapeutin „die Chemie nicht stimmt“, sollte dies besprochen und eventuell der Wechsel zu einem anderen Therapeuten in Betracht gezogen werden.
In den Vorgesprächen wird sich die Psychotherapeutin ihrerseits ein Bild von Ihren Beschwerden, Ihrer gegenwärtigen und vergangenen Lebenssituation, möglichen Entstehungsursachen und Auslösefaktoren machen. Dabei ist auch zu bedenken, ob eine „krankheitswertige Störung“ oder „nur“ normale Alltagskonflikte vorliegen (denn nur beim Vorliegen einer Krankheitswertigen Störung wird die Behandlung von der Krankenkasse bezahlt). Auch die Frage, wie akut und dringend Ihre Beschwerden sind, wird dabei berücksichtigt (wenn beispielsweise eine ambulante Behandlung nicht ausreichend erscheint). Zudem wird sich die Therapeutin überlegen, ob sie mit ihrer therapeutischen Ausrichtung die „Richtige“ für Sie ist und Ihnen die erfolgversprechendste Therapie anbieten kann.

Beantragung einer Psychotherapie

Die Entscheidung, ob nach den Vorgesprächen eine Psychotherapie beantragt wird, wird gemeinsam besprochen. Nachdem in den Vorgesprächen abgeklärt wurde, ob die beabsichtigte Psychotherapie bei Ihrer Problematik erfolgversprechend und die Beziehung zwischen Ihnen und Ihrer jeweiligen Therapeutin tragfähig ist, wird gemeinsam ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt. Über alle Formalitäten und Abläufe werden Sie selbstverständlich von mir informiert. Wenn nach den probatorischen Sitzungen und ggf. weiteren diagnostischen Untersuchungen ein Antrag auf Kostenübernahme einer Psychotherapie gestellt wird, muss als Teil des Antrags ein Befundbericht eines Arztes beigefügt werden (sog. „Konsiliarbericht“). Für die ersten 12-24 Sitzungen ist eine vereinfachte Antragstellung bei der Krankenkasse vorgesehen. Alle dafür notwendigen Formulare erhalten Sie von mir.

Bei längerfristigen Behandlungen erfolgt die Entscheidung über die Kostenübernahme auf der Grundlage der Stellungnahme eines Gutachters anhand eines anonymisierten schriftlichen Berichts des behandelnden Psychotherapeuten. Dieser Bericht enthält Angaben zu Ihren Beschwerden, zur Lebensgeschichte, zur Diagnose, sowie zum Behandlungsplan und zur Prognose der geplanten Behandlung. Aus dem Bericht muss erkennbar werden, warum die Therapie notwendig ist. Dieses Bewilligungsverfahren kann einige Wochen Zeit in Anspruch nehmen (erst nach der Bewilligung können die Behandlungskosten von Ihrer Krankenkasse übernommen werden), weshalb eine rechtzeitige Antragstellung sinnvoll ist, damit Ihnen keine unnötigen Wartezeiten entstehen. Sie werden dann von Ihrer Krankenkasse einen entsprechenden Bescheid erhalten.

Kosten

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und auch der meisten privaten Krankenversicherungen, je nach Versicherungsbedingungen (Auskunft und die entsprechenden Unterlagen hierzu erhalten Sie von Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen).
Sie können mich direkt mit Ihrer Krankenversichertenkarte aufsuchen. Eine Überweisung ist nicht nötig.

Ausfallregelung

Da dies eine Bestellpraxis ist und ein fester Termin zu einer festgelegten Zeit für Sie „reserviert“ wird, ist es für die Abläufe in der Praxis erforderlich, dass Sie rechtzeitig Bescheid geben, falls Sie eine Sitzung nicht wahrnehmen können (mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin). Da eine nicht wahrgenommene Sitzung nicht mit der Krankenkasse abgerechnet und bei zu kurzfristiger Absage auch nicht anderweitig belegt werden kann, entsteht ein Honorarausfall. Daher muss eine nicht rechtzeitig abgesagte, nicht wahrgenommene Sitzung privat in Rechnung gestellt werden.

Dauer und Umfang

Der Umfang einer tiefenpsychologischen Behandlung beträgt bei einer Kurzzeittherapie 12-24, bei einer Langzeittherapie bis maximal 100 Sitzungen in zwei Bewilligungsschritten durch die Krankenkasse à 50 Minuten. Wenn nichts anderes vereinbart wird, findet in der Regel eine Sitzung pro Woche statt.